Die Pilotphase
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat im Sommer 2008 das Pilotprojekt „Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung“ (KsF) gestartet. Hierfür konnten sich Schulträger (also Städte, Gemeinden oder Kreise) mit Förderschulen bewerben. Dabei ging es vorrangig um Förderschulen der Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache. Der Kreis der Kompetenzzentren wurde zu den Schuljahren 2009 und 2010 erweitert.
Die Pilotphase dauert mindestens drei Jahre. In dieser Pilotphase soll das Konzept der Kompetenzzentren erprobt werden, so dass nach Abschluss der Zeit landesweit die sonderpädagogische Förderung durch Kompetenzzentren abgesichert wird. Weitere Informationen unter http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Projekte/Kompetenzzentren_sonderpaedagogische_Foerderung/
Die Zielsetzung
“Wir wollen erreichen, dass Kinder früher, unbürokratischer und bedarfsgerechter gefördert werden. Deshalb sollen noch mehr Kinder als bisher möglichst wohnortnah und präventiv in allgemeinen Schulen gefördert werden.“ (Barbara Sommer in: Bildungsbericht NRW 2009, 17). Die Kompetenzzentren dieses Ziel erreichen helfen, indem sie
- Kinder und Jugendliche, die unter erschwerten Bedingungen lernen, an allgemeinen Schulen unterstützen, so dass kein sonderpädagogischer Förderbedarf entsteht
- möglichst viele Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen fördern
Der Hintergrund
Aus unterschiedlichen Gründen verändert sich die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den letzten Jahren sehr stark. Eine wesentliche Rolle dabei spielt der Wunsch vieler Eltern nach einer integrativen Beschulung ihrer Kinder. Die Eltern wünschen sich, dass ihre Kinder in der allgemeinen Schule vor Ort angemessen gefördert werden. Dieses Recht auf eine inklusive Beschulung wurde auch in der UN-Charta zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen festgeschrieben. (Artikel 24: „[Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass] Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben […].“)







