Umsetzung an der Wilhelm-Wagener-Schule
Die Wilhelm-Wagener-Schule ist seit dem Sommer 2010 Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung. Im Kompetenzzentrum arbeiten zudem die Förderschule Sprache in Paffrath, die Martin-Luther-King-Schule in Rösrath sowie die Private Schule für Erziehungshilfe „Die gute Hand“ in Kürten Biesfeld.
Dabei liegt der Schwerpunkt der Arbeit zunächst auf der Beratung der mit uns kooperierenden Schulen. Jede dieser Schulen hat einen festen Ansprechpartner der Wilhelm-Wagener-Schule bzw. einer der anderen Förderschulen, den sogenannten Koordinator für sonderpädagogische Förderung. Zu fest verabredeten Zeiten ist dieser wöchentlich oder 14tägig vor Ort an der allgemeinen Schule, um bei Lernblocken, Schwierigkeiten im Verhalten usw. den Kolleginnen und Kollegen der allgemeinen Schule beratend zur Seite zu stehen.
Was verstehen wir unter Beratung?
Nach unserem Grundverständnis gehört Beraten neben Unterrichten, Erziehen und Beurteilen zu den zentralen Aufgaben jedes Lehrers.
Wir verstehen Beratung als dialogischen Prozess des Sich-Beratens.
Auftragsklärung:
Je präziser dabei die Fragestellungen herausgearbeitet werden, desto erfolgreicher kann in den Beratungsprozess eingestiegen werden.
Beratung versteht sich immer als subsidiär, Ziel des Prozesses ist Veränderung durch Hilfe zur Selbsthilfe.
Die Beratungssituation sollte auf freiwilliger Basis und auf der Grundlage eines vertrauensvollen Verhältnis` stattfinden. Beratung kann gut gelingen, wenn sie in einer Atmosphäre gegenseitiger Wertschätzung und respektvoller Neugier stattfindet.
Die Ergebnisse werden überprüft und als Anregung erneut in den Prozess der Beratung aufgenommen. Damit ist Beratung ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung der am Beratungsprozess Beteiligten und der Schule insgesamt.
Zuordnung der Lehrer zu den Schulen und der Bezirke zu den Bezirkskoordinatorinnen
Weil das Einzugsgebiet der Wilhelm-Wagener-Schule über 30 kooperierende Schulen umfasst, haben sich die einzelnen Koordinatorinnen und Koordinatoren in Gruppen zusammengefunden, die den regionalen Bezirken der allgemeinen Schulen entsprechen. Jede dieser Bezirksgruppen wird von einem Bezirkskoordinator oder einer Bezirkskoordinatorin begleitet. Eine Übersicht über die kooperierenden Schulen, unsere Kolleginnen und Kollegen vor Ort und die Bezirkskoordinatorinnen und -koordinatoren finden Sie in dieser Übersicht.
Neue Wege der Förderung
Neben dieser beratenden Tätigkeit haben sich durch die Teilnahme an der Pilotphase für Schülerinnen und Schüler, die unter erschwerten Bedingungen lernen, oder für solche mit einem ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarf neue Wege der Förderung ergeben.
Zunächst versuchen die allgemeinen Schulen bei auftretenden Schwierigkeiten und Problemen durch die gemeinsame fallbezogene Beratung mit den eigenen Bordmitteln die Schwierigkeiten zu lösen und den Schüler individuell zu fördern.
Gelingt dies nicht, so wird gemeinsam nach Möglichkeiten einer erweiterten individuellen Förderung gesucht. Schülerinnen und Schüler können dazu im Rahmen einer Diagnostikphase entweder an allgemeinen Schulen, an einer allgemeinen Schule im Gemeinsamen Unterricht (GU) oder an einer Förderschule gefördert werden. Die Diagnostikphase wird in einer Förderkonferenz zwischen allen Beteiligten, also Eltern, allgemeiner Schule und Kompetenzzentrum einvernehmlich festgelegt. Sie dauert etwa zwei Jahre und soll zu den Schnittstellen der Schullaufbahn enden, also zum Ende der Schuleingangsphase, der Klasse 4 oder der Orientierungsstufe (Klasse 6). Diese Zeit kann dann genutzt werden, um mittels
- in einer intensiven Beratung der beteiligten Schulen
- einer Chancenanalyse für den Schüler oder die Schülerin
- einer Diagnostik,
- und der Beratung der Eltern oder Erziehungsberechtigten und eventuell der Einrichtung außerschulischer Hilfen
- sowie im Kern einer individuellen Förderung im Rahmen eines guten schulischen Unterrichtsangebotes
den Schüler oder die Schülerin bestmöglich zu fördern.
Vor dem Ende der Diagnostikphase wird in einer zweiten Förderkonferenz dann gemeinsam und einvernehmlich über die weitere Schullaufbahn zu entscheiden.
Für Schülerinnen und Schüler in akuten Krisensituationen ist zudem die kurzfristige Aufnahme in eine Clearingphase an der Förderschule oder im GU möglich. Für einen begrenzten Zeitraum von drei bis sechs Monaten soll so eine Entlastung des Schülers oder der Schülerin ermöglicht werden, um zum Ende der Phase eine Rückkehr an die allgemeine Schule zu ermöglichen. Auch die Clearingphase kann nur einvernehmlich zwischen allen Beteiligten entschieden werden.
Die Begrifflichkeiten finden Sie hier noch einmal zusammengefasst: http://www.wilhelm-wagener-schule.de/wp-content/uploads/2010/11/Begrifflichkeiten-KsF.pdf.








